1 Präambel
1.1
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis
zwischen MiroNet AG (nachfolgend „MiroNet“) und deren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ und/oder„Kunden“). Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien im Zusammenhang mit sämtlichen von MiroNet angebotenen Dienstleistungen (auch „Services“genannt) sowie für den Verkauf entsprechender Hardware und Software (nachfolgend einheitlich mit „Ware“ bezeichnet). Sie haben Vorrang vor etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden. Abänderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.
1.2
Mit seiner Zustimmung (mündlich, schriftlich oder
elektronisch) oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und/oder Waren akzeptiert der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierten Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und MiroNet.
1.3
Beide Parteien achten auf faires Geschäftsgebaren und verzichten auf Publizierung der Geschäftsusancen, die zwischen beiden Parteien individuell vereinbart worden sind.
2 Rechte und Pflichten von MiroNet
2.1 Leistungen
MiroNet erbringt und verkauft die zwischen den Parteien gemäss Vertrag vereinbarten Dienstleistungen und Waren (zusammen auch „Leistungen“genannt). MiroNet kann zur Erbringung ihrer Leistungen jederzeit Dritte beiziehen.
MiroNet ist bestrebt, das Leistungsangebot jederzeit auf aktuellem Stand zu halten. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass neue technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und/oder Veränderungen im Leistungsangebot von Vertragspartnern von MiroNet eine Ausweitung oder Einschränkung der Leistungen zur Folge haben können.
2.2 Unterhaltsarbeiten
MiroNet behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten auszuführen, welche zu Betriebsunterbrüchen führen können.
Planbare Unterhaltsarbeiten werden in Randzeiten oder im Rahmen eines vereinbarten Wartungsfensters durchgeführt. Wenn möglich werden die Kunden durch MiroNet vorgängig informiert.
Dringend notwendige Unterhaltsarbeiten, Reparaturen
oder Umstellungen können jederzeit durchgeführt werden.
2.3 Recht zur Verweigerung von Leistungen
Die angemessene Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden wird vorausgesetzt.
Sollte das Benutzerverhalten des Kunden oder das Verhalten der Nutzer der Kundenwebsite (z.B. hohe Anzahl gleichzeitiger Zugriffe auf die Kundenwebsite mit DDoS-Attacken) das Betriebsverhalten der Dienstleistung bzw. der Waren beeinträchtigen, behält sich MiroNet die Einstellung der Dienstleistung vor.
MiroNet ist darüber hinaus berechtigt, im Falle eines begründeten Verdachts der rechts- oder vertragswidrigen Inanspruchnahme der Dienstleistungen oder Ware durch den Kunden sämtliche Leistungen einzustellen oder zu kündigen.
MiroNet wird den Kunden (soweit im Rahmen der betrieblichen Ressourcen und aufgrund der konkreten Umstände möglich) vorgängig oder umgehend nachträglich über die Verweigerung der Leistungen informieren.
3 Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Im Allgemeinen
Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, die bei MiroNet bezogenen Dienstleistungen und Waren bestimmungsgemäss und rechtmässig zu nutzen und verpflichtet sich, im Rahmen dieser Nutzung sowohl die vorliegenden AGB als auch allfällige Weisungen von MiroNet (beispielsweise bzgl. Wartung, Aktualisierung oder Löschung von Software) zu befolgen. Die Haftung des Kunden für durch unsachgemässe Bedienung verursachte Schäden richtet sich nach Ziff. 5.
Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten
Applikationen und Software auf einem technisch aktuellen Stand zu halten, regelmässig zu warten und regelmässige Updates durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Applikationen und Software, welche er nicht mehr benötigt und verwendet, vom Server zu löschen. Vorgenannte Pflichten des Kunden bestehen nicht, sofern sich MiroNet ausdrücklich zur Erbringung dieser Dienstleistungen verpflichtet hat.
Die Pflicht des Kunden zur unverzüglichen Mitteilung allfälliger Mängel, Störungen oder Unterbrechungen in den bei MiroNet bezogenen Dienstleistungen und Waren an MiroNet richtet sich nach Ziff. 10.
3.2 Sicherheitsvorkehrungen und Datensicherung durch Kunde
Es obliegt dem Kunden, alle von ihm eingesetzten Daten und Programme vor Manipulation und unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sicherheitslücken in vom Kunden eingesetzten Systemen sind in angemessener Frist durch den Kunden zu beheben. Ferner hat der Kunde geeignete Vorkehrungen zu treffen, welche die automatisierte Speicherung oder Übermittlung unerwünschter Inhalte verhindern (wie Einträge in Gästebücher, Blogs, Foren und Kontaktformulare). MiroNet behält sich die Sperrung des Benutzerkontos des Kunden bzw. des Zugangs zur Kundenwebsite vor. Über eine solche Sperrung wird MiroNet den Kunden (soweit im Rahmen der betrieblichen Ressourcen und aufgrund der konkreten Umstände möglich) vorgängig oder umgehend nachträglich informieren. Vorgenannte Pflichten des Kunden bestehen nicht, sofern sich MiroNet ausdrücklich zur Erbringung dieser Dienstleistung verpflichtet hat.
Durch den Kunden eingesetzte Passwörter und Benutzernamen müssen geeignet gewählt, regelmässig erneuert und vor Drittpersonen geheim gehalten werden.
Passwörter oder andere Identifikationsparameter, die MiroNet ihrem Kunden mitteilt, sind für dessen persönliche Verwendung bestimmt und vertraulich zu behandeln. MiroNet darf sich darauf verlassen, dass die einen Identifikationsparameter verwendende Person zu einer solchen Verwendung befugt ist.
3.3 Sicherheitsrichtlinien
Dem Kunden ist die Verletzung der System- und
Netzwerk-Sicherheit untersagt, wie namentlich durch:
· unerlaubten Zugriff auf oder durch unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen;
· Prüfung der Verwundbarkeit der System- oder der Netzwerk-Kompetenz ohne vorgängige Absprache („Scanning“);
· den Versuch, Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmassnahmen zu durchbrechen, ohne hierfür die vorgängige schriftliche Genehmigung des Betroffenen einzuholen;
· unerlaubte Überwachung des Datenverkehrs ohne vorgängige schriftliche Genehmigung durch die zuständigen Behörden oder des Netzwerk-Eigentümers („Sniffing“);
· Beeinträchtigung der Systeme von MiroNet und ihren Kunden, insb. mittels Mail-Bomben, Massensendungen oder anderen Versuchen, das System zu überlasten („Flooding“).
· Manipulationen von Steuerungsinformationen in TCP/IP-Paketen (Packet-Header), z.B. der TCP/IP-Adressen oder einer Information im Steuerungsteil (z.B. Adresse von Empfängern/Absendern), in einer elektronischen Mitteilung
3.4 Verantwortung des Kunden für Inhalte
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, Programme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.), die er selber (und mit ihm kommunizierende Dritte) durch MiroNet übermitteln oder bearbeiten lässt, verbreitet oder zum Abruf bereithält. Ebenso trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für Hinweise (insb. Links) auf solche Informationen. MiroNet trifft keine Überwachungspflicht hinsichtlich der vom Kunden zugänglich gemachten Inhalte.
3.5 Unzulässige Inhalte
Der Kunde sowie die unter seiner Aufsicht stehenden Personen sind verpflichtet, sich unter Inanspruchnahme der Dienstleistungen und Waren der MiroNet an die jeweils anwendbaren schweizerischen und ausländischen Gesetze zu halten und nur zulässige Inhalte zugänglich zu machen.
Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die Rechte von Dritten verletzen oder gefährden, insbesondere:
· Immaterialgüterrechte (beispielsweise Urheberrechte oder Markenrechte)
· Persönlichkeitsrechte
· Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), einschliesslich der Impressumspflicht des Kunden
Unzulässig sind ausserdem sämtliche Inhalte, die Straftatbestände erfüllen, insbesondere in den Bereichen:
· Pornographie
· Gewaltdarstellung
· Rassismus
· Geschäftsgeheimnisse
· Ehrverletzung
· Betrug
· Unerlaubte Glückspiele
Der Kunde ist zudem für den Inhalt der Mitteilungen verantwortlich, die er unter Nutzung einer Dienstleistung von MiroNet versendet. Der Versand von identischen
E-Mails an eine Vielzahl von Adressaten ist verboten, sofern dieser ohne vorgängige Einwilligung des Adressaten („Opt-in“), ohne korrekte Angabe der Identität des Absenders oder ohne Hinweis auf eine einfache und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit („Opt-out“) erfolgt („Spamming“).
Ausnahmsweise zulässig ist der Versand von Informationen zu Waren und Dienstleistungen ohne vorgängiges Opt-in des Empfängers, wenn der betreffende Empfänger bereits Kunde des Absenders ist und die Mitteilung Informationen zu ähnlichen wie den vom Empfänger bereits bezogenen Waren und Dienstleistungen sowie einen Hinweis auf einen Opt-out enthält.
Die Verwendung eines fremden Mailservers als Verteilstation (Relais) für die Verbreitung identischer unverlangter Mitteilungen an eine Vielzahl von Adressaten mit dem bei MiroNet registrierten Domainnamen ist verboten. Ebenfalls verboten ist das Anbieten von Banneraustausch- und E-Mail-Austausch-Seiten.
Das Bewerben von Websites und Diensten, welche auf der von MiroNet zur Verfügung gestellten Infrastruktur betrieben werden, mittels identischer, unverlangter Mitteilungen an eine Vielzahl von Adressaten („Spamvertizing“) ist unzulässig.
3.6 Umgang mit unzulässigen Inhalten
Anfragen oder Beschwerden Dritter betreffend einen Account des Kunden oder betreffend vom Kunden zugänglich gemachte Inhalte behandelt MiroNet nach Massgabe des Code of Conduct Hosting (nachfolgend „CCH“), einsehbar auf der Website der Swiss Internet Industry Association (simsa) unter www.simsa.ch. Der Kunde ist verpflichtet, sich über das sog. Notice-and-Takedown-Verfahrengemäss CCH zu informieren. Er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass MiroNet den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung beenden kann, wenn der Kunde seine Weisungen gemäss Notice-and-Takedown-Verfahren gemäss CCH nicht befolgt.
MiroNet ist berechtigt, den Zugang zur Website des Kunden ganz oder teilweise zu sperren und ihre Dienstleistungen einzustellen, i) falls die Voraussetzungen des Notice-and-Takedown-Verfahrens gemäss CCH erfüllt sind, ii) MiroNet dazu gerichtlich oder behördlich aufgefordert wird oder sich sonst wie selber rechtlich verantwortlich oder strafbar machen könnte, oder iii) eine Stichprobe Inhalte zu Tage fördert, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit im Sinne von Ziff. 3.5 unzulässig sind.
MiroNet ist berechtigt, vom Kunden Ersatz des entstandenen Aufwandes im Zusammenhang mit Massnahmen gemäss Ziff. 3.6 zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Für die Deckung ihres mutmasslichen Aufwandes und weiteren Schadens kann MiroNet vom Kunden vorsorglich eine entsprechende Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Zahlung dieser Sicherheitsleistung nicht nach oder befolgt er die im Zusammenhang mit den getroffenen Massnahmen erfolgten Weisungen von MiroNet nicht, ist MiroNet berechtigt, ihre Dienstleistungen einzustellen.
3.7 Angemessene Inanspruchnahme der Leistungen
Die Installation von ressourcenintensiven Applikationen/Scripts auf den Servern von MiroNet, ressourcenintensive Downloads und andere ressourcenintensive Nutzungen durch den Kunden, die geeignet sind, die normale Funktion oder die Sicherheit des Netzwerks, über das MiroNet die Dienstleistungen erbringt zu gefährden, sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von MiroNet erlaubt. MiroNet behält sich vor, eine erteilte Zustimmung aus Gründen der Sicherung des Betriebs der Infrastruktur jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und die Verwendung der betreffenden Applikationen/Software per sofort zu unterbinden.
Dem Kunden ist namentlich die Installation folgender Anwendungen untersagt:
· Prozesse oder Skripte (wie PHP oder CGI), welche die CPU sehr stark belasten (z.B. Chatskripte, Proxyskripte, fehlerhafte oder schlecht pogrammierte Skripte, welche nach der Ausführung nicht korrekt beendet werden);
· PHP Shells und ähnliches;
· Anwendungen, welche auf eingehende Netzwerkverbindungen horchen, auch wenn die Anwendung ansonsten erlaubt wäre (z.B. BitTorrent Dienste, Internet Relay Chat [IRC] Bots oder IRC Bouncer [BNC]);
· mit IRC zusammenhängende Dienste;
· Browserspiele.
Diese Liste ist nicht abschliessend und es obliegt dem Kunden, vor Installation einer potenziell unzulässigen Anwendung von MiroNet die Erlaubnis für eine solche Installation einzuholen.
3.8 Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten
Der Kunde ist verpflichtet, MiroNet stets seine aktuelle und korrekte Postanschrift sowie eine zuständige Kontaktperson mitzuteilen sowie E-Mailadressen bekannt zu geben und über diese erreichbar zu sein. MiroNet ist berechtigt, Dienstleistungen einzustellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos zu kündigen, sollte der Kunde über die angegebenen Kontaktkoordinaten nicht mehr zu erreichen sein.
3.9 Lieferung der notwendigen Angaben
Der Kunde stellt MiroNet alle für die vertragsgemässe Erfüllung der Dienstleistungen notwendigen wahrheitsgetreuen Angaben zur Verfügung.
4 Zustandekommen, Vertragsdauer und Beendigung von Verträgen
4.1
MiroNet nimmt Aufträge telefonisch, schriftlich sowie elektronisch entgegen. Der Vertrag zwischen MiroNet und dem Kunden tritt mit Unterzeichnung des Vertrags durch den Kunden in Kraft.
4.2
Soweit nicht anders geregelt, werden Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sowohl MiroNet als auch der Kunde können den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer vierzehntätigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats kündigen, erstmals nach einer Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern keine längere Mindestlaufzeit vereinbart wird.
4.3
Eine fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung besteht insbesondere in den folgenden Fällen:
Verstösst der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen (wie namentlich durch rechtswidrige Nutzung der Dienstleistungen und/oder Waren der MiroNet) oder hat MiroNet Grund zur Annahme, dass ein solcher Verstoss vorliegt, kann MiroNet nach eigenem Ermessen den Kunden zur vertragsgemässen Nutzung ihrer Dienstleistungen bzw. Waren anhalten, die betreffenden Leistungen aussetzen oder den Vertrag fristlos kündigen.
Eine Sistierung der Leistungen oder eine fristlose Kündigung seitens MiroNet ist zudem möglich, wenn Gefahr für die eigene Infrastruktur von MiroNet besteht, oder der Kunde die Forderungen von MiroNet nicht fristgerecht begleichen kann oder will.
Setzt MiroNet ihre Leistungen im erwähnten Sinne aus, bleibt der Kunde zur vollumfänglichen Bezahlung der für die Leistung geschuldeten Vergütung verpflichtet. Bei fristloser Kündigung durch MiroNet im erwähnten Sinne schuldet der Kunde MiroNet die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldete Vergütung sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung anfallen.
4.4
Nach Vertragsbeendigung ist MiroNet berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde trägt für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten die alleinige Verantwortung.
5 Haftung und Schadloshaltung
5.1
Der Kunde haftet gegenüber MiroNet für sämtliche durch Verletzung der vertraglich festgelegten Pflichten verursachte Schäden.
Die Ersatzpflicht des Kunden erstreckt sich insbesondere auch auf Schäden, die MiroNet dadurch entstehen, dass sie selbst oder eine bei ihr angestellte Person infolge eines unzulässigen Verhaltens bzw. eines unzulässigen Inhalts des Kunden oder eines Beaufsichtigten i.S.v. Ziff. 3.5 rechtlich belangt und/oder verantwortlich gemacht wird. MiroNet behält sich gegenüber dem Kunden auch die Geltendmachung von Genugtuungsansprüchen vor. Der Kunde hält MiroNet somit vollumfänglich schadlos für sämtliche Ansprüche, die gegenüber MiroNet im Zusammenhang mit solchem unzulässigem Verhalten bzw. unzulässigen Inhalten erhoben werden. Die diesbezügliche Ersatzpflicht des Kunden erstreckt sich auch auf die durch eine sachgerechte Rechtsvertretung von MiroNet generierten Kosten. Sieht sich MiroNet mit einem Verfahren konfrontiert, verpflichtet sich der Kunde zur entsprechenden Unterstützung von MiroNet in diesem Verfahren.
5.2
MiroNet haftet gegenüber dem Kunden für absichtlich
oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Die Haftung von MiroNet in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
5.3
Ausser in Fällen vorsätzlichen und grobfahrlässigen Fehlverhaltens, ist MiroNet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden, Folgeschäden, oder entgangenen Gewinn haftbar.
Ausgeschlossen ist im Weiteren jegliche Haftung von MiroNet für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sie nicht zu vertreten hat. MiroNet haftet insbesondere nicht für Schäden, welche dem Kunden aus Nicht- oder nur beschränkter Zugänglichkeit, Verspätungen, nicht erfolgter Aus- oder Zulieferung von Informationen (z.B. E-Mails), Übermittlungsfehlern oder aus Betriebsunterbrüchen entstehen. Die Nutzung jeder über MiroNet verbreiteten Information erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. MiroNet haftet weder für die Genauigkeit noch für die Richtigkeit solcher Informationen.
MiroNet haftet nicht für Schäden, die durch Eingriffe Dritter entstehen, beispielsweise aber nicht abschliessend durch Computerviren oder DDoS-Attacken, Hacker-
Attacken, oder unbefugter Versendung von E-Mails. Der Haftungsausschluss umfasst auch Schäden, die dem Kunden aus zur Abwehr solcher Eingriffe Dritter notwendigen Massnahmen von MiroNet (z.B. Sperrung des Zugangs zur Kundenwebsite zum Schutz der Infrastruktur von MiroNet und der Websites anderer Kunden vor DDoS-
Attacken) entstehen.
MiroNet haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit Sicherheitslücken in vom Kunden installierten Applikationen oder mit der Behebung solcher Sicherheits-
lücken stehen.
MiroNet haftet ferner auch nicht für Sicherheitsmängel und Defekte des Fernmelde-, Kabel- oder Satellitennetzes und des Internets.
5.4
Keine Haftung besteht in Fällen höherer Gewalt.
6 Geheimhaltung, Datenschutz
6.1
MiroNet und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, nicht allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen, von denen Sie bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrages erfahren, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht. Im Zweifelsfall sind Informationen als vertraulich zu behandeln.
6.2
MiroNet und der Kunde sorgen für den Datenschutz und die Datensicherheit gemäss einschlägiger Datenschutzgesetzgebung in ihrem jeweiligen Einflussbereich.
MiroNet trifft angemessene organisatorische und tech-
nische Massnahmen zum Schutz von Personendaten gegen unbefugtes Bearbeiten. MiroNet verwendet Personendaten ausschliesslich zum Zweck der Erbringung ihrer eigenen Leistungen.
MiroNet bewahrt Personendaten nur soweit und solange auf, als es zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist oder MiroNet von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist.
7 Vergütung
7.1
Die Zahlungspflicht des Kunden für Dienstleistungen und Waren der MiroNet beginnt mit Vertragsabschluss bzw. mit Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung bzw. der jeweiligen Ware.
7.2
MiroNet kann die Preise für Waren jederzeit und für Dienstleistungen unter Berücksichtigung einer Anzeigefrist von mindestens 30 Tagen anpassen.
Akzeptiert der Kunde die Preisänderung nicht, ist er berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Ohne solche Kündigung gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
8 Zahlungsbedingungen
8.1
MiroNet kann dem Kunden die vereinbarten Leistungen im Voraus oder im Nachhinein in Rechnung stellen.
Der Kunde hat die Rechnungen bis zum darin angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum von MiroNet. MiroNet ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt an den von ihr gelieferten Waren im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. MiroNet hat zudem das Recht, eine Bankgarantie zur Sicherung der geschuldeten Vergütung zu verlangen.
8.2
Verletzt der Kunde die vorgenannten Zahlungsbedingungen, ist MiroNet zur Erhebung von Verzugszinsen und Mahngebühren berechtigt.
8.3
Bei Ausbleiben von Zahlungen behält sich MiroNet das Recht vor, die betroffenen Leistungen ohne weitere Mitteilung zu sistieren. MiroNet ist zudem berechtigt, den Vertrag gem. Ziff. 4.3 aufzulösen.
MiroNet behält sich vor, die Eintreibung seiner in Verzug geratenen Forderungen gegenüber dem Kunden an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche damit zusammenhängenden Kosten zu übernehmen.
9 Lieferbedingungen von Waren
9.1
Bei verkauften Waren gehen Nutzen und Gefahr mit Abschluss des Vertrags auf den Kunden über.
9.2
MiroNet gibt dem Kunden bekannt, innert welcher Frist die Ware geliefert wird, sobald der Lieferant MiroNet seinen Liefertermin bekannt gegeben hat. Bei den mitgeteilten Lieferfristen handelt es sich um Schätzungen ohne Rechtsverbindlichkeit, vorbehältlich einer schriftlich ausdrücklich zugesicherten Lieferfrist. Entsprechend geben Lieferverzögerungen dem Kunden kein Recht zur Rückabwicklung oder zur Geltendmachung sonstiger Ansprühe.
9.3
Auf den Vertrieb von Software finden die Software Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen zu akzeptieren und einzuhalten.
10 Gewährleistung
10.1
MiroNet ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bemüht, ihre Leistungen störungs- und unterbrechungsfrei zu erbringen. MiroNet kann jedoch gegenüber dem Kunden keine Gewährleistung oder Garantie übernehmen hinsichtlich der ununterbrochenen Verfügbarkeit und eines bestimmten Zeitpunkts ihrer Dienstleistungen sowie der Qualität und des Zeitpunkts der Übermittlung der vom Kunden angeforderten Daten. Sofern MiroNet Angaben zu Verfügbarkeiten macht, sind diese nicht als selbständige Garantien zu verstehen.
Waren werden in funktionstüchtigem Zustand, gemäss den vom Hersteller spezifizierten Angaben geliefert. MiroNet gewährleistet jedoch nicht die Funktionalität der Ware innerhalb eines EDV Systems oder mit bestimmten Applikationen. Für Ware von Dritten gewährleistet und steht die MiroNet in dem Umfang ein, wie der Dritte (z.B. Hersteller, Lizenzgeber) gegenüber der MiroNet einsteht. MiroNet tritt allfällige eigene Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. Für Bestand, Umfang und Werthaltigkeit dieser Ansprüche wird nicht gehaftet. MiroNet hat das Recht, mangelhafte Waren nachzubessern. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Während Reparaturzeiten, Ausbesserungen oder Supportarbeiten besteht kein Anspruch auf ein Ersatzprodukt/Ersatzware.
Jegliche Gewährleistung gemäss dieser Ziffer setzt voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Die Bestimmungen dieser Ziffer finden auf alle Fälle der unsorgfältigen Erledigungen von Dienstleistungen und/oder der Lieferung mangelhafter Waren Anwendung, unabhängig davon, auf welche Rechtsgrundlage der Kunde seine Forderung stützt.
10.2
Der Kunde verpflichtet sich, MiroNet unverzüglich über die ihm zur Kenntnis gelangten Mängel, Störungen oder Unterbrechungen in den bei MiroNet bezogenen Dienstleistungen oder Ware (einschliesslich aller Fälle von rechts- oder vertragswidriger Inanspruchnahme von Dienstleistungen
oder Ware durch Dritte) mittels schriftlicher Mängelrüge mitzuteilen und MiroNet bei der Problembehebung nach Möglichkeit zu unterstützen. Diese Mängelrüge muss die geltend gemachten Mängel hinreichend genau beschreiben. Der Kunde muss MiroNet zudem eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung der in der Mängelrüge spezifizierten Mängel setzen.
Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Problemen durch MiroNet, wenn er die Untersuchung verlangt hat und die Ursache des Problems auf sein Verhalten bzw. auf die von ihm benutzte Ausrüstung zurück zu führen ist.
10.3
Die Installation und Nutzung von Applikationen steht in der alleinigen Verantwortung und erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. MiroNet übernimmt diesbezüglich keine Gewähr.
10.4
Der Kunde hält sich an die von MiroNet bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Gewähr- und Garantieleistungen.
11 Geistiges Eigentum
11.1
Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der jeweiligen Leistungen.
11.2
Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den von MiroNet zu erbringenden Leistungen (z.B. Programme, Vorlagen, Daten) verbleiben bei MiroNet oder dem jeweiligen Dritten.
MiroNet steht das Recht zu, in Erfüllung eines Vertrages erworbenes Know-how unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht für andere Kunden zu verwenden.
12 Allgemeine Bestimmungen
12.1
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder nicht erfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrags nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die ent-sprechenden Bestimmungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
12.2
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von MiroNet an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.
12.3
Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die vorliegenden AGB können von MiroNet jederzeit abgeändert werden und durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Änderungen werden von MiroNet in geeigneter Weise publiziert sowie dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
12.4
Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen MiroNet und ihrem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
12.5
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel.